Winterdienst auf dem Betriebsgelände – Die Gesetzeslage
Der Winter bringt nicht nur malerische Schneelandschaften, sondern auch Verantwortlichkeiten für Unternehmen mit sich. Insbesondere der Winterdienst auf dem Betriebsgelände unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen, die es zu beachten gilt. In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf die gesetzliche Lage und geben praxisnahe Ratschläge, um den Winterdienst rechtskonform und effizient zu gestalten.
Gesetzliche Grundlagen im Überblick
Die gesetzlichen Vorschriften für den Winterdienst auf Betriebsgeländen sind vielfältig und variieren je nach Region und Bundesland. In Deutschland beispielsweise legt die Streupflichtverordnung fest, dass Grundstückseigentümer dafür verantwortlich sind, Gehwege und Zugänge sicher passierbar zu halten. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Betriebsgelände, auf denen der Winterdienst eine entscheidende Rolle spielt.
Pflichten und Verantwortlichkeiten von Unternehmen
Unternehmen sind dazu verpflichtet, den Winterdienst auf ihrem Betriebsgelände eigenverantwortlich zu organisieren. Dies beinhaltet nicht nur die Schneeräumung, sondern auch die Streuung von Gehwegen und Zufahrten. Verstöße gegen diese Pflichten können zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie Bußgeldern oder Haftungsansprüchen im Falle von Unfällen.
Verhältnismäßigkeit im Winterdienst
Bei der Ausführung von Winterdienstleistungen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das gesamte Firmenareal von Schnee zu befreien. Es genügt, die wesentlichen Wege während der üblichen Betriebszeiten zu räumen. Die Mitarbeiter sollten dabei umsichtig handeln und geräumte Wege nutzen.
Outsourcing von Streu- und Räumpflichten an externe Dienstleister
Viele Unternehmen entscheiden sich dafür, externe Dienstleister mit dem Winterdienst zu beauftragen. Dies bietet den Vorteil, dass die Räumpflichten in der Regel ordnungsgemäß erfüllt werden, ohne dass eine ständige Überwachung erforderlich ist. Allerdings ist das Unternehmen in der Verantwortung, falls der beauftragte Winterdienst seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß oder zeitgerecht durchführt.
Es ist ratsam, mit dem beauftragten Dienstleister schriftlich einen Zeitrahmen für Räumung und Streuung zu vereinbaren. Dieser Zeitrahmen sollte mit dem Beginn der Arbeitszeit im Unternehmen abgestimmt sein, um sicherzustellen, dass Parkplätze und Verkehrswege bei Arbeitsbeginn bereits geräumt sind.
Fazit
Der Winterdienst auf dem Betriebsgelände ist nicht nur eine betriebliche Notwendigkeit, sondern auch mit klaren gesetzlichen Verpflichtungen verbunden. Unternehmen, die diese Verpflichtungen ernst nehmen und proaktiv handeln, können nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch die Sicherheit auf ihrem Gelände gewährleisten. Die Beachtung der gesetzlichen Lage ist somit nicht nur ein Muss, sondern auch ein Beitrag zu einem verantwortungsvollen und rechtskonformen Betriebsmanagement.
Falls Sie weitere Fragen zum Winterdienst haben oder einen Dienstleister in Düsseldorf oder Umgebung suchen, dann sprechen sie uns gerne jederzeit an!